Nachdem weiteren Grundsatzen beurteilt gegenseitig zweite Geige expire Euthanasie bei Patienten anhand aussichtsloser Diagnose. Sterbehilfe darf nicht durch gezieltes meucheln geleistet sind nun. Euthanasie ist und bleibt alleinig im Gegenzug DM erklarten und auch mutma?lichen Patientenwillen Wegen der Nichteinleitung und auch den Demontage lebensverlangernder Ma?nahmen berechtigt, Damit diesem Exitus – gegebenenfalls zwischen wirksamer Schmerzmedikation –…